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Wettbewerbsvorteile für GMI-Mitglieder [04/2004]
Bis
Herbst 2004 soll die europäische Produktnorm EN 1279 "Mehrscheiben-Isolierglas"
endgültig fertig gestellt sein. Sie bildet die technische Grundlage
für den freien Handel mit Isolierglas in Europa auf der Grundlage
der Bauprodukten-Richtlinie. Damit sind beim Isolierglas die Weichen
für die Einführung des CE-Zeichens gestellt, das die Übereinstimmung
des Produktes mit der zugrunde liegenden Norm deklariert. Was bedeutet
das für Isolierglas-Produkte, Isolierglas-Hersteller und Isolierglas-Käufer?
Antworten auf diese Fragen erhielten Fachjournalisten auf einem
Pressegespräch der Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas
(GMI) am 24. März 2004. GMI-Geschäftsführer Rüdiger
Graap und GMI-Vorsitzender Rainer Walk erläutern, wie die GMI
ihre Mitglieder bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt
und damit Vorteile im Wettbewerb schafft.
Neue Produktnorm für Isolierglas
Die EN 1279: Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - umfasst
insgesamt sechs Teile. Die GMI hat durch ihre Mitarbeit beim Zustandekommen
der Norm aktiv die Interessen der qualitätsorientierten Isolierglashersteller
vertreten. Der Teil 5 ist noch nicht verabschiedet. Nach heutigem
Stand ist aber ab September 2004 mit der Verfügbarkeit der
vollständigen EN 1279 als harmonisierter europäischer
Produktnorm zu rechnen. Damit beginnt ein feststehender Zeitplan:
1. Die neunmonatige nationale Umsetzungsphase, in der das CE-Zeichen
noch nicht verwendet werden darf. Ab ca. Juli 2005 werden dann
die ersten Isoliergläser mit CE-Zeichen am Markt sein. Alternativ
und gleichberechtigt dazu werden Hersteller aber durch das Ü-Zeichen
weiter die Übereinstimmung des Isolierglasproduktes mit den
nationalen bauaufsichtlichen Anforderungen dokumentieren.
2. Weitere 12 Monate später, also ab ca. Juli 2006, ist
dann die Kennzeichnung aller Isolierglasprodukte mit dem CE-Zeichen
Pflicht. Was dann mit nationalen Anwendungsregeln und deren Nachweis
und Dokumentation wird, ist derzeit noch nicht entschieden.
Der Isolierglasmarkt
steht also vor einer Übergangsperiode der Vorbereitung auf
das CE-Zeichen. Auch die deutsche Bauaufsicht muss sich dieser Situation
stellen und den Stellenwert CE-gekennzeichneter Produkte im deutschen
Bauordnungsrecht klären.
Konsequenzen für den Isolierglas-Hersteller
Für den Isolierglashersteller ist mit der Produktnorm EN 1279
zunächst Mehraufwand verbunden, denn sie erfordert neue Systemprüfungen
und neue Nachweise der Produktkennwerte. Abweichend
von der heute in Deutschland obligatorischen Fremdüberwachung
der Produktion von hochwertigem Wärmeschutz-Isolierglas erklärt
der Isolierglas-Hersteller künftig nach einer Erstprüfung
des Produktes in eigener Verantwortung die Übereinstimmung
der von ihm gefertigten Isolierglasprodukte mit der Norm durch das
CE-Zeichen. Dies bedeutet für den Hersteller ein wesentlich
höheres Maß an Eigenverantwortung und erheblich mehr
internen Aufwand bei der Dokumentation, da es keine Zertifizierungsstelle
mehr gibt, die bei den Nachweisen hilft. Und
schließlich bringt das CE-Zeichen mehr Wettbewerb, da es den
freien Warenverkehr innerhalb Europas erleichtert. So werden zunehmend
Anbieter aus dem Ausland auf den deutschen Markt drängen.
Konsequenzen für die Kunden der Isolierglas-Hersteller
Da das CE-Zeichen für Wärmeschutz-Isolierglas keine Fremdüberwachung
beinhaltet, kann die Produktqualität sinken. Das CE-Zeichen
ist eben kein Gütesiegel, denn es erklärt lediglich die
Übereinstimmung des Produkts mit der Norm. Es existiert keine
unabhängige Institution, die die Richtigkeit der Herstellerangaben
vorab überprüft. Die
Verlässlichkeit angegebener Kennwerte kann sinken, zumal das
Angebot immer unübersichtlicher wird und zunehmend der Preis
dominiert. Damit steigt die Eigenverantwortung des Isolierglas-Kunden
- und zugleich sein Haftungsrisiko. Die Überprüfung und der Nachweis zugesicherter Eigenschaften
- z. B. bei der Abnahme eine Bauvorhabens - wird sich für den
Isolierglas-Kunden schwieriger gestalten, da keine Zertifizierungsstellen
mehr vorgesehen sind, an die man sich wenden kann.
RAL-Zeichen bürgt für Qualität
Genau dieses Defizit ist die Herausforderung und Chance für
qualitätsbewusste Isolierglas-Hersteller. Durch ein freiwilliges,
fremdüberwachtes Qualitätsmanagement wird der Qualitätsvorsprung
vor dem Wettbewerb mit dem RAL-Gütezeichen nachgewiesen. Die Aufgaben
der GMI wurden im Laufe der Zeit stets an den sich wandelnden Marktbedingungen
ausgerichtet und lassen sich in fünf Abschnitte einteilen:
- Die erste
Phase ab 1982 war eine Orientierungshilfe für die Isolierglashersteller
selbst.
- In der
zweiten Phase ab 1987 diente das RAL-Gütezeichen als Orientierungshilfe
für die Endverbraucher.
- Mit der
Einführung der Ü-Zeichen Regelung auch für Isolierglas
begann die dritte Phase ab 1995. Hier ging es in erster Linie
um die Hilfestellung der GMI für ihre Mitglieder bei der
Umsetzung bauaufsichtlicher Anforderungen.
- Ab 2003
begann die vierte Phase. Hier war und ist die GMI gefordert
bei der Gestaltung der Umsetzung europäischer Normen und
ihrer nationaler Anwendung.
- Die kommende
fünfte Phase ab ca. 2005 bedeutet, dass das Gütezeichen
und somit die wirkliche Produktqualität wieder im Mittelpunkt
steht!
- Das Gütezeichen
war in den letzten Jahren durch die Einführung des Ü-Zeichens
also in der Außenwahrnehmung etwas in den Hintergrund
getreten. Die abzusehende Entwicklung dürfte aber ein verlässliches
Siegel für Qualität wieder dringend erforderlich machen.

Die Isolierglas-Hersteller in der GMI gehen freiwillig über
die Minimalvorgaben der Konformität nach EN 1279 hinaus, sie
nutzen die Vorteile einer starken Gütegemeinschaft und machen
diesen Qualitätsvorsprung ihren Kunden deutlich.
Über Level 3 hinausgehen
Heute wird in Deutschland nach der Bauregelliste für Wärmeschutz-Isolierglas
das höchste Nachweisverfahren gefordert (ÜZ). Für
das Isolierglas ist hingegen nach EN 1279 für die Kennzeichnung
der Übereinstimmung mit der Norm mit dem CE-Zeichen der deutlich
tiefer angesiedelte so genannte "Level 3" vorgesehen.
Dies bedeutet, dass nur noch die Erstprüfung bei einer zugelassenen
Stelle durchgeführt werden muss. Eine Fremdüberwachung
der Produktion ist nicht vorgesehen, ebenso wenig die Einschaltung
einer Zertifizierungsstelle. Die Deklaration der Produkteigenschaften
erfolgt somit einzig und allein in der Eigenverantwortung des Herstellers. Damit steigen
aber zwangsläufig die Anforderungen an die betriebliche Organisation
und das Haftungsrisiko des Herstellers. Daher ist es auch bei Konformitätsanforderungen
nach Level 3 rechtlich wie ökonomisch sinnvoll für den
Hersteller, freiwillig eine zugelassene Stelle einzuschalten, die
die Qualität dokumentiert und bestätigt. Weitere
Gründe für eine freiwillige Fremdüberwachung:
- Die EN
1279 setzt den Rahmen für die werkseigene Produktionskontrolle,
der firmenspezifisch umzusetzen ist. Die alte DIN 1286 enthält
insgesamt vier Textseiten; hingegen umfasst allein der Teil
6 der EN 1279 über die werkseigene Produktionskontrolle
mehr als 70 Seiten. Eine Zertifizierungsstelle kann hier bei
Einrichtung des Qualitätsmanagementsystems wertvolle Hilfe
leisten.
- Fremdbestätigte
Produktkennwerte können die Vertrauenslücke schließen,
die durch den Wegfall der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
entstanden ist: Die frühere Notwendigkeit, amtliche Rechenwerte
festzusetzen und im Bundesanzeiger eintragen zu lassen, wurde
im Markt als Gütenachweis angesehen - die Einschaltung
einer zugelassenen Stelle erfüllt eine ähnliche vertrauensbildende
Funktion.
- In der
Fremdüberwachung fließen die Trendverläufe der
überwachten Qualitätsmerkmale anonym in einen großen
Datenpool. Individuelle Entwicklungen im einzelnen Betrieb lassen
sich so zuverlässig bewerten.

GMI ebnet Weg zum CE-Zeichen
Die GMI wird auch weiterhin für ihre Mitglieder praktikable
Lösungen finden und ihnen den Weg zum CE-Zeichen so einfach
wie möglich machen. Wichtige Schritte dahin sind schon getan:
Die GMI hat weitere Qualitätsaspekte in die Güte- und
Prüfbestimmungen aufgenommen und plant einen Schulterschluss
mit den Gütezeichen der Fensterhersteller. Ziel ist eine geschlossene
Qualitätskette vom Vorprodukt bis zum Endprodukt Fenster, dokumentiert
durch das RAL-Gütezeichen - zum Nutzen aller Beteiligten.
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