Presseinformationen

Wettbewerbsvorteile für GMI-Mitglieder [04/2004]

GMI-Geschäftsführer Rüdiger Graap (l.) und GMI-Vorsitzender Rainer Walk informierten bei einem Pressegespräch über die neue Produktnorm EN 1279, ihre Konsequenzen und die Lösungen der GMI für ihre MitgliederBis Herbst 2004 soll die europäische Produktnorm EN 1279 "Mehrscheiben-Isolierglas" endgültig fertig gestellt sein. Sie bildet die technische Grundlage für den freien Handel mit Isolierglas in Europa auf der Grundlage der Bauprodukten-Richtlinie. Damit sind beim Isolierglas die Weichen für die Einführung des CE-Zeichens gestellt, das die Übereinstimmung des Produktes mit der zugrunde liegenden Norm deklariert. Was bedeutet das für Isolierglas-Produkte, Isolierglas-Hersteller und Isolierglas-Käufer? Antworten auf diese Fragen erhielten Fachjournalisten auf einem Pressegespräch der Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (GMI) am 24. März 2004. GMI-Geschäftsführer Rüdiger Graap und GMI-Vorsitzender Rainer Walk erläutern, wie die GMI ihre Mitglieder bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt und damit Vorteile im Wettbewerb schafft.

Neue Produktnorm für Isolierglas

Die EN 1279: Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - umfasst insgesamt sechs Teile. Die GMI hat durch ihre Mitarbeit beim Zustandekommen der Norm aktiv die Interessen der qualitätsorientierten Isolierglashersteller vertreten. Der Teil 5 ist noch nicht verabschiedet. Nach heutigem Stand ist aber ab September 2004 mit der Verfügbarkeit der vollständigen EN 1279 als harmonisierter europäischer Produktnorm zu rechnen. Damit beginnt ein feststehender Zeitplan:

1. Die neunmonatige nationale Umsetzungsphase, in der das CE-Zeichen noch nicht verwendet werden darf. Ab ca. Juli 2005 werden dann die ersten Isoliergläser mit CE-Zeichen am Markt sein. Alternativ und gleichberechtigt dazu werden Hersteller aber durch das Ü-Zeichen weiter die Übereinstimmung des Isolierglasproduktes mit den nationalen bauaufsichtlichen Anforderungen dokumentieren.

2. Weitere 12 Monate später, also ab ca. Juli 2006, ist dann die Kennzeichnung aller Isolierglasprodukte mit dem CE-Zeichen Pflicht. Was dann mit nationalen Anwendungsregeln und deren Nachweis und Dokumentation wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

Der Isolierglasmarkt steht also vor einer Übergangsperiode der Vorbereitung auf das CE-Zeichen. Auch die deutsche Bauaufsicht muss sich dieser Situation stellen und den Stellenwert CE-gekennzeichneter Produkte im deutschen Bauordnungsrecht klären.

Konsequenzen für den Isolierglas-Hersteller

Für den Isolierglashersteller ist mit der Produktnorm EN 1279 zunächst Mehraufwand verbunden, denn sie erfordert neue Systemprüfungen und neue Nachweise der Produktkennwerte. Abweichend von der heute in Deutschland obligatorischen Fremdüberwachung der Produktion von hochwertigem Wärmeschutz-Isolierglas erklärt der Isolierglas-Hersteller künftig nach einer Erstprüfung des Produktes in eigener Verantwortung die Übereinstimmung der von ihm gefertigten Isolierglasprodukte mit der Norm durch das CE-Zeichen. Dies bedeutet für den Hersteller ein wesentlich höheres Maß an Eigenverantwortung und erheblich mehr internen Aufwand bei der Dokumentation, da es keine Zertifizierungsstelle mehr gibt, die bei den Nachweisen hilft. Und schließlich bringt das CE-Zeichen mehr Wettbewerb, da es den freien Warenverkehr innerhalb Europas erleichtert. So werden zunehmend Anbieter aus dem Ausland auf den deutschen Markt drängen.

Konsequenzen für die Kunden der Isolierglas-Hersteller

Da das CE-Zeichen für Wärmeschutz-Isolierglas keine Fremdüberwachung beinhaltet, kann die Produktqualität sinken. Das CE-Zeichen ist eben kein Gütesiegel, denn es erklärt lediglich die Übereinstimmung des Produkts mit der Norm. Es existiert keine unabhängige Institution, die die Richtigkeit der Herstellerangaben vorab überprüft. Die Verlässlichkeit angegebener Kennwerte kann sinken, zumal das Angebot immer unübersichtlicher wird und zunehmend der Preis dominiert. Damit steigt die Eigenverantwortung des Isolierglas-Kunden - und zugleich sein Haftungsrisiko. Die Überprüfung und der Nachweis zugesicherter Eigenschaften - z. B. bei der Abnahme eine Bauvorhabens - wird sich für den Isolierglas-Kunden schwieriger gestalten, da keine Zertifizierungsstellen mehr vorgesehen sind, an die man sich wenden kann.

RAL-Zeichen bürgt für Qualität

Genau dieses Defizit ist die Herausforderung und Chance für qualitätsbewusste Isolierglas-Hersteller. Durch ein freiwilliges, fremdüberwachtes Qualitätsmanagement wird der Qualitätsvorsprung vor dem Wettbewerb mit dem RAL-Gütezeichen nachgewiesen. Die Aufgaben der GMI wurden im Laufe der Zeit stets an den sich wandelnden Marktbedingungen ausgerichtet und lassen sich in fünf Abschnitte einteilen:

  • Die erste Phase ab 1982 war eine Orientierungshilfe für die Isolierglashersteller selbst.
  • In der zweiten Phase ab 1987 diente das RAL-Gütezeichen als Orientierungshilfe für die Endverbraucher.
  • Mit der Einführung der Ü-Zeichen Regelung auch für Isolierglas begann die dritte Phase ab 1995. Hier ging es in erster Linie um die Hilfestellung der GMI für ihre Mitglieder bei der Umsetzung bauaufsichtlicher Anforderungen.
  • Ab 2003 begann die vierte Phase. Hier war und ist die GMI gefordert bei der Gestaltung der Umsetzung europäischer Normen und ihrer nationaler Anwendung.
  • Die kommende fünfte Phase ab ca. 2005 bedeutet, dass das Gütezeichen und somit die wirkliche Produktqualität wieder im Mittelpunkt steht!
  • Das Gütezeichen war in den letzten Jahren durch die Einführung des Ü-Zeichens also in der Außenwahrnehmung etwas in den Hintergrund getreten. Die abzusehende Entwicklung dürfte aber ein verlässliches Siegel für Qualität wieder dringend erforderlich machen.

Beim Pressegespräch kamen auch die bisherigen ...

Die Isolierglas-Hersteller in der GMI gehen freiwillig über die Minimalvorgaben der Konformität nach EN 1279 hinaus, sie nutzen die Vorteile einer starken Gütegemeinschaft und machen diesen Qualitätsvorsprung ihren Kunden deutlich.

Über Level 3 hinausgehen

Heute wird in Deutschland nach der Bauregelliste für Wärmeschutz-Isolierglas das höchste Nachweisverfahren gefordert (ÜZ). Für das Isolierglas ist hingegen nach EN 1279 für die Kennzeichnung der Übereinstimmung mit der Norm mit dem CE-Zeichen der deutlich tiefer angesiedelte so genannte "Level 3" vorgesehen. Dies bedeutet, dass nur noch die Erstprüfung bei einer zugelassenen Stelle durchgeführt werden muss. Eine Fremdüberwachung der Produktion ist nicht vorgesehen, ebenso wenig die Einschaltung einer Zertifizierungsstelle. Die Deklaration der Produkteigenschaften erfolgt somit einzig und allein in der Eigenverantwortung des Herstellers. Damit steigen aber zwangsläufig die Anforderungen an die betriebliche Organisation und das Haftungsrisiko des Herstellers. Daher ist es auch bei Konformitätsanforderungen nach Level 3 rechtlich wie ökonomisch sinnvoll für den Hersteller, freiwillig eine zugelassene Stelle einzuschalten, die die Qualität dokumentiert und bestätigt. Weitere Gründe für eine freiwillige Fremdüberwachung:

  • Die EN 1279 setzt den Rahmen für die werkseigene Produktionskontrolle, der firmenspezifisch umzusetzen ist. Die alte DIN 1286 enthält insgesamt vier Textseiten; hingegen umfasst allein der Teil 6 der EN 1279 über die werkseigene Produktionskontrolle mehr als 70 Seiten. Eine Zertifizierungsstelle kann hier bei Einrichtung des Qualitätsmanagementsystems wertvolle Hilfe leisten.
  • Fremdbestätigte Produktkennwerte können die Vertrauenslücke schließen, die durch den Wegfall der Veröffentlichung im Bundesanzeiger entstanden ist: Die frühere Notwendigkeit, amtliche Rechenwerte festzusetzen und im Bundesanzeiger eintragen zu lassen, wurde im Markt als Gütenachweis angesehen - die Einschaltung einer zugelassenen Stelle erfüllt eine ähnliche vertrauensbildende Funktion.
  • In der Fremdüberwachung fließen die Trendverläufe der überwachten Qualitätsmerkmale anonym in einen großen Datenpool. Individuelle Entwicklungen im einzelnen Betrieb lassen sich so zuverlässig bewerten.

... und die künftigen Aufgaben der GMI zur Sprache

GMI ebnet Weg zum CE-Zeichen

Die GMI wird auch weiterhin für ihre Mitglieder praktikable Lösungen finden und ihnen den Weg zum CE-Zeichen so einfach wie möglich machen. Wichtige Schritte dahin sind schon getan: Die GMI hat weitere Qualitätsaspekte in die Güte- und Prüfbestimmungen aufgenommen und plant einen Schulterschluss mit den Gütezeichen der Fensterhersteller. Ziel ist eine geschlossene Qualitätskette vom Vorprodukt bis zum Endprodukt Fenster, dokumentiert durch das RAL-Gütezeichen - zum Nutzen aller Beteiligten.

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