Das Ü- Zeichen

Die Zertifizierungsstelle der GMI verleiht Isolierglasprodukten das Übereinstimmungszertifikat
(Ü-Zeichen) für gasgefülltes und luftgefülltes, beschichtetes Mehrscheiben-Isolierglas
im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Anerkennung

Maßgebliche Stufen sind

  • der Nachweis der Werte für
    • Wärmedurchgangskoeffizient
    • Gesamtenergiedurchlassgrad
    • Schalldämmwert
  • der Nachweis der Fremdüberwachung
  • die werkseigene Produktionskontrolle
  • die Erteilung des Zertifikats als Grundlage für die erforderliche Ü-Kennzeichnung.

Die Ü-Kennzeichnung ist Pflicht für jeden Isolierglashersteller!
Die GMI hilft Ihnen ohne großen bürokratischen Aufwand.