Das Ü- Zeichen
Die
Zertifizierungsstelle der GMI verleiht Isolierglasprodukten das Übereinstimmungszertifikat
(Ü-Zeichen) für gasgefülltes und luftgefülltes,
beschichtetes Mehrscheiben-Isolierglas
im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Anerkennung
Maßgebliche
Stufen sind
- der
Nachweis der Werte für
- Wärmedurchgangskoeffizient
-
Gesamtenergiedurchlassgrad
-
Schalldämmwert
- der
Nachweis der Fremdüberwachung
- die
werkseigene Produktionskontrolle
- die
Erteilung des Zertifikats als Grundlage für die erforderliche
Ü-Kennzeichnung.
Die
Ü-Kennzeichnung ist Pflicht für jeden Isolierglashersteller!
Die GMI hilft Ihnen ohne großen bürokratischen Aufwand.
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